Ziele des Technikunterrichts
I. Fachkompetenz
- in Gebrauch nehmen und sachgemäß bedienen
- entwickeln, planen, herstellen
- bewerten, entscheiden und eigene Entscheidungen begründen
- die Fachsprache beherrschen
- Objekte und Zusammenhänge technografisch darstellen
- Funktions- und Wirkungszusammenhänge erkennen
II. Methodenkompetenz
- Projekte und technische Experimente weitgehend selbst planen, durchführen und auswerten
- Informationen beschaffen, auswerten und beurteilen
- Informationen, Versuchs-, Projektergebnisse usw. dokumentieren und präsentieren
- technische Objekte sachgemäß und sicherheitsbewusst bedienen
III. Personale Kompetenz
- Probleme erkennen, analysieren und lösen
- bei Widerständen und Schwierigkeiten durchhalten
- selbstständig und zuverlässig arbeiten
- eigene Ideen einbringen, umsetzen und bewerten
- sich bezüglich der Berufswahl orientieren
- geschlechtsspezifisches Rollenverhalten reflektieren und abbauen
IV. Sozialkompetenz
- im Team arbeiten
- Verantwortung in der Gruppe übernehmen
- hilfsbereit sein
- Konflikte aushalten und sachlich austragen
- sich und andere in eine Gruppe integrieren
QUELLE: Bildungsplan Realschule Baden-Württemberg 2004, S. 145
Inhaltliche Umsetzung der Ziele des Technikunterrichts (über alle Klassenstufen)
Neben den allen Fächern gemeinsamen überfachlichen Inhalten wie Problemlösen weist das Fach Technik einige Besonderheiten auf. Es wird großen Wert auf Selbstverantwortung und –organisation gelegt.
Dies drückt sich darin aus, dass Werkstattnoten vergeben werden. Sie basieren auf Unterrichtsbeobachtung der Schüler mit dem Augenmerk u.a. auf beständiges Arbeiten, Durchhaltevermögen, Sorgfalt im Umgang mit Materialien und Werkzeug.
Des Weiteren wird den Schülern aufgegeben, Anregungen zu Problemlösungen auch selbst zu recherchieren (Internet, Bibliothek, Experten) und sich erforderliches Material selbst zu besorgen. Bei der Materialbesorgung gilt der Grundsatz, dass wer das Werkstück behalten will, selbst bezahlt, ansonsten übernimmt selbstverständlich die Schule die Kosten; sofern vor der Beschaffung dem Lehrer ein qualifizierter Kostenvoranschlag vorgelegt und von diesem genehmigt wurde.